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Reisekostenerstattung bei Fahrten zu einem gleich bleibenden Treffpunkt
Präzisierung der Lohnsteuerrichtlinien 2008 durch die LStH 2008
Durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008 ergeben sich erhebliche Änderungen im Reisekostenrecht. Während bisher z. B. zwischen Dienstreise, Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit unterschieden werden musste, gibt es ab 2008 nur noch eine Form der Auswärtstätigkeit. Die mittlerweile vorliegenden Hinweise zu den Lohnsteuerrichtlinien 2008 präzisieren die Neuregelungen im Reisekostenrecht weiter.
Die Volltexte der Lohnsteuerrichtlinien und der Hinweise finden Sie unter
I. Sachverhalt
Arbeitnehmer A ist als Montagearbeiter an ständig wechselnden Einsatzstellen tätig. Vom 16.3. bis zum 30.6. (14 Arbeitswochen) wird er in Düsseldorf eingesetzt. Während dieser Zeit fährt er morgens stets zu einem 10 km von seiner Wohnung entfernten Parkplatz, von wo aus er zusammen mit weiteren Kollegen von seinem Arbeitgeber zum Einsatzort weiterbefördert wird (Sammelbeförderung). Morgens bricht er um 6 Uhr von zu Hause auf und kehrt nachmittags gegen 17 Uhr zurück. Bis zu welcher Höhe ist die Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber steuerfrei?
II. Lösung
1. Vorbemerkungen
Mit den Lohnsteuerrichtlinien 2008 hat die Finanzverwaltung die bisherige Unterteilung der steuerlichen Reisekosten in Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit und Dien...