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FG Hessen 24.10.2007 1 K 268/04, NWB direkt 7/2008 S. 9

Keine Kettenschenkung bei vorgegebener Weitergabeverpflichtung

Ergibt sich aus dem Abschluss zweier aufeinander abgestimmter Schenkungsverträge sowie den sonstigen Umständen, dass die zunächst beschenkte Person das Erhaltene nach dem vom Willen aller Beteiligten getragenen Gesamtplan als bloße Durchgangs- oder Mittelsperson ohne eigene Entscheidungsmöglichkeit in vollem Umfang an einen Dritten weiterzugeben hat, liegt schenkungsteuerrechtlich keine Kettenschenkung, sondern nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden unmittelbar an den Dritten vor (Anschluss an , BStBl 1994 II S. 128).