Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsetzung der BFH-Rechtsprechung zur Berücksichtigung von vorgezogenen Einlagen bei Anwendung des § 15a EStG
Nach dem (BStBl 2007 I S. 823) ist die BFH-Rechtsprechung zur Bildung eines Korrekturpostens bei vorgezogenen Einlagen inzwischen in allen offenen Fällen allgemein anzuwenden. Hiernach können über den Wortlaut des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet wurden und im Wirtschaftsjahr der Einlageleistung nicht zu ausgleichsfähigen Verlusten geführt haben, zum Verlustausgleich in späteren Wirtschaftsjahren herangezogen werden, auch wenn durch die Verlustzurechnung ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht.