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FG München Urteil v. - 14 K 672/07

Gesetze: FGO § 65 Abs. 1, FGO § 65 Abs. 2, FGO § 54 Abs. 2, ZPO § 225 Abs. 1

Verlängerung einer Ausschlussfrist

Leitsatz

Ein Antrag auf Verlängerung einer Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens muss nicht beschieden werden, wenn er nach 18.30 Uhr bei Gericht eingeht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAC-69810

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