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BFH 11.10.2007 IV R 52/04, StuB 3/2008 S. 109

Bildung und Auflösung einer Rückstellung für eine Rückkaufverpflichtung

Für die von einem Kfz-Händler übernommene Verpflichtung, an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen. Diese Verbindlichkeit ist erst bei Ausübung oder Verfall der Rückverkaufsoption auszubuchen (Bezug: § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. mit Nr. 2 EStG; § 5 Abs. 4a, § 52 Abs.6a Satz 1 EStG i. d. F. des UntStRFoG; § 240 Abs. 2 i. V. mit Abs. 1, § 242 Abs. 1, § 246 Abs. 1 HGB).

Praxishinweise: Bei der Rückkaufverpflichtung wird der Kfz-Händler bereits im Zeitpunkt des Verkaufs zu einer Leistung verpflichtet, die ein selbständiges (Hilfs-)Geschäft darstellt. Diese Verpflichtung stellt keine unwes...