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NWB direkt Nr. 6 vom

Editorial

Sixten Abeling, verantw. Redakteur

Die digitale Außenprüfung

Mittlerweile werden in praktisch allen Unternehmen steuerliche Angelegenheiten mit EDV-Systemen abgewickelt. Daher hat der Gesetzgeber der Finanzverwaltung das Recht eingeräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung, mit Computertechnik zu prüfen. Grundlegende Fragen zur digitalen Prüfung hat der BFH jetzt beantwortet: Das Datenzugriffsrecht erstreckt sich auf sämtliche Konten der Finanzbuchhaltung und vorlegungspflichtige Belege sind dem Prüfer in Gänze lesbar zu machen. Wie Stein resümiert, ist das Ausdrucken selbst nicht als eine Form der Lesbarmachung, sondern als zusätzliche Pflicht des Steuerpflichtigen zu verstehen. Mehr auf Seite 4.

Übungsleiter über die Grenze

Die steuerliche Begünstigung für Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Fachreferenten u. a. setzte bislang voraus, dass die Vergütungen von inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts gezahlt wurden. Wie Miles erläutert, sieht der EuGH hierin einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und dehnt das sog. Übungsleitungsprivileg auch auf Mitgliedstaaten aus. Mehr auf Seite 10.

Beste Grüße

Sixten A...