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LSG NRW 02.05.2007 L 20 B 310/06 AS ER, NWB 6/2008 S. 41

Sozialrecht | Anrechnung von Kindergeld für im Haushalt lebendes behindertes Kind

Kindergeld stellt auch dann Einkommen eines SGB II-Leistungen beziehenden Kindergeldberechtigten dar, wenn es für das erwachsene in gemeinsamen Haushalt lebende behinderte Kind, das seinerseits Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII bezieht, gewährt wird (LSG NRW, Beschluss v. 2. 5. 2007 - L 20 B 310/06 AS ER).