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FG Brandenburg 21.08.2007 6 K 1791/05, NWB direkt 6/2008 S. 6

Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften

Ein selbständiger Diplom-Ingenieur, der ein Studium der technischen Informatik an der Berufsakademie absolviert hat und schwerpunktmäßig als Netzwerk- und Systemadministrator tätig ist, übt keine Tätigkeit aus, die der eines Ingenieurs oder eines Ingenieur ähnlichen Berufs entspricht, so dass gewerbliche und keine freiberuflichen Einkünfte erzielt werden.