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Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte ab 1999 verfassungsgemäß
Die Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte im VZ 1999 ist verfassungsgemäß. Ein strukturelles Vollzugsdefizit besteht nicht mehr. Das hat das BVerfG mit entschieden.
I. Sachverhalt
Der Stpfl. erzielte im VZ 1999 einen Gewinn aus der Veräußerung von Wertpapieren i. H. von insgesamt 70.276 DM. Gegen die Besteuerung legte er Einspruch ein. Er war der Auffassung, die steuerliche Erfassung dieses Gewinns sei verfassungswidrig, weil weiterhin ein strukturelles Vollzugsdefizit bestünde. Das BVerfG hatte mit entschieden, dass dieses strukturelle Vollzugsdefizit eine Ungleichheit im Belastungserfolg bewirke. Daher war die Besteuerung von Spekulationsgewinnen in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig. Folgerichtig hatte das BVerfG in diesem Verfahren geurteilt, dass mangels jeglicher Kontrollmöglichkeiten des FA für die Jahre 1997 und 1998 Spekulationsgewinne nicht versteuert werden dürfen.
Einspruch, Klage und Revision mit der Forderung, diese Argumente auf das Jahr 1999 zu übertragen, blieben erfolglos, ebenso die Verfassungsbeschwerde.
II. Entscheidung
Die 3. Kammer des Zweiten ...