Maßgeblicher Zeitpunkt einer Veräußerung - Mustereinspruch
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Durch den in der Überleitungsvorschrift des § 52 Abs. 19a S. 2 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1996 vom (BGBl I 1995, 1250), welche sich auf § 16 Abs. 4 EStG bezieht, verwendeten Begriff "Veräußerungen" wird für die zeitliche Anwendung nicht mit hinreichender Deutlichkeit auf das dingliche Erfüllungsgeschäft sondern auf den Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäfts abgestellt.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
GAAAC-69265