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KSR Nr. 2 vom Seite 11

Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung für die Vermittlung von Krediten

Untervermittlungsleistungen können steuerfrei sein

Oliver Hagen

Der EuGH vertritt in seinem Urteil v. - Rs. C-453/05, Volker Ludwig eine vom BFH abweichende Rechtsauffassung zur Umsatzsteuerfreiheit für Vermittlungsleistungen von Krediten. Demnach können sog. Untervermittlungsleistungen in diesem Bereich ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit sein. Ein aktuelles BMF-Schreiben ersetzt nun die früheren Verwaltungsanweisungen des Bundes, die auf die Rechtsprechung des BFH Bezug nehmen.

Vermittlung

Weder Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1 bis 5 der 6. EG-Richtlinie (ab : Mehrwertsteuersystemrichtlinie) noch § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG enthalten eine Definition des Begriffs „Vermittlung”. In einem Urteil v. - Rs. C-235/00 (SC Financied Services Ltd.) hat der EuGH jedoch entschieden, dass sich der Begriff auf eine Tätigkeit bezieht, die von einer Mittelsperson ausgeübt wird, die nicht die Stellung einer Partei eines Vertrags über ein Finanzprodukt hat und deren Tätigkeit sich von den typischen vertraglichen Leistungen unterscheidet, die von den Parteien solcher Verträge erbracht werden. Es handele sich bei der Vermittlertätigkeit um eine Dienstleistung, die für eine Partei erbracht wird und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird. Der Vermittler unternimmt dabei alles Erforderliche, um einen Vertragsschluss zwischen zwei Parteien zu Stande zu bri...