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KSR Nr. 2 vom Seite 2

Besuchskosten geschiedener Ehegatten und Schulgeld

Besuchskosten des vom Kind getrennt lebenden Elternteils sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Dr. Alois Th. Nacke

Der BFH hat in einer neueren Entscheidung seine zur früheren Rechtslage ergangene Rechtsprechung bestätigt. Danach können Aufwendungen für Besuchsfahrten zu Kindern des Elterteils, der nicht sorgeberechtigt ist, nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dies gilt für inländische Besuchsfahrten ebenso wie für die gesamten Besuchskosten bei Kindern, die im Ausland leben. Der BFH hat zudem entschieden, dass das Schulgeld für den Besuch einer ausländischen Schule nur dann als Sonderausgaben berücksichtigt werden kann, wenn es sich um eine staatlich anerkannte Schule im Ausland handelt.

Besuchskosten und Schulgeldzahlungen

Der Entscheidung des BFH lag folgender Sachverhalt zugrunde. Der Vater von drei Kindern war geschieden. Die minderjährigen Kinder lebten bei der Mutter in den USA. Der Vater wandte im Jahr 1999 für Besuche der Kinder in Amerika 32 140 DM (Flugkosten, Hotelkosten und Mietwagenkosten) auf. Er zahlte an Schuldgeld für die Kinder in den USA im Streitjahr ca. 56 000 DM. Diese Schulgeldzahlungen machte er in Höhe von 30 % als Sonderausgaben geltend. Den Restbetrag wie auch die Aufwendungen für die Besuchsfahrten sollten als...