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BMF 26.10.2007 IV C 4 -S 2296 b/07/0003, BBK 3/2008 S. 4748

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigung und Dienstleistungen nach § 35a EStG

Mit Schreiben vom erläutert das BMF die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen nach § 35a EStG. Das Schreiben gilt ab dem VZ 2006 und ersetzt die Schreiben vom ( NWB PAAAC-19171, BStBl 2006 I S. 711) und ( NWB SAAAB-35804, BStBl 2004 I S. 958).

Das BMF regelt detailliert die haushaltsnahen Tätigkeiten und Dienstleistungen i. S. von § 35a Abs. 1 und Abs. 2 EStG. Weiterhin werden auch die haushaltsnahen Handwerkerleistungen im Einzelnen aufgelistet. Dabei sind steuerlich nicht nur die Lohnkosten zu berücksichtigen, sondern auch die in Rechnung gestellten Maschinen-, Fahrt- und Verbrauchsmittelkosten (z. B. Reinigungsmittel), nicht jedoch die eigentlichen Materialkosten.

Hinweis: Viele haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen sind in den Betriebskosten für Wohnungen enthalten, z. B. Hausreinigung oder G...