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Fall Andreas Altenburg und Bettina Bäumler-Altenburg
Aufgabe aus dem Einkommensteuerrecht und aus der Abgabenordnung
I. Sachverhalt
Andreas Altenburg (A) und Bettina Bäumler-Altenburg (B) sind im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, wohnen in Saarlouis und haben keine Kinder. Im Einkommensteuer-Veranlagungszeitraum 02 tragen sich folgende Geschehnisse zu:
1. A betreibt eine Rechtsanwaltskanzlei in Merzig; er führt keine Bücher und macht keine Jahresabschlüsse. Zu seinem Betriebsvermögen gehörte ein Pkw der Marke Porsche Cayenne, den er sowohl beruflich als auch privat nutzte. Der Umfang der privaten Nutzung belief sich auf 20 %. Am parkte A den Pkw nach Beendigung seiner Dienstgeschäfte gegen 20:45 Uhr wie üblich vor dem Privathaus von A und B in Saarlouis. Für den darauffolgenden Tag hatten A und B eine private Ausflugsfahrt nach Luxemburg geplant. Dazu kam es aber nicht, weil der Pkw in der Nacht des zwischen 1:00 und 3:00 Uhr aufgebrochen und gestohlen wurde. Wegen dieses Schadenfalls zahlte die Vollkaskoversicherung des A im März 02 eine Versicherungsleistung i. H. von 29 000 €. Das zuständige Finanzamt behandelt diese Versicherungsleistung als Betriebseinnahme. Demgegenüber meint A, dass der Pkw am für ...