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BMF 20.12.2007 IV C 5 - S 2337/0, NWB direkt 5/2008 S. 9
Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen ab anwendbar
Die mit den Lohnsteuerrichtlinien 2008 von 154 € auf 175 € erhöhten steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen in R 3.12 Abs. 3 LStR 2008 sind erstmals ab dem anzuwenden.