Arbeitshilfe - Stand: 16.03.2014

Indirekte Gliederung der Kapitalflussrechnung (Word-Dokument)

Prof. Dr. Mathias Graumann

Nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB ist im Konzernabschluss eine Kapitalflussrechnung zu zeigen. Dies erfolgt nach Maßgabe des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 2 (DRS 2), der vom BMJ gem. § 342 Abs. 2 HGB am bekannt gemacht worden ist und als GoB für Konzernab-schlüsse gilt. Die Kapitalflussrechnung kann demnach alternativ aufgestellt werden

  • nach der direkten Methode, dort werden Einzahlungen und Auszahlungen unsaliert angegeben,

  • nach der indirekten Methode, dann wird in einer Überleitungsrechnung das Periodenergebnis laut GuV um nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen, Bestandsveränderungen und um alle Posten, die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit sind, korrigiert.

Die indirekte Gliederung kann aus der GuV ohne das Erfordernis einer Hinzuziehung auch der kurz-fristigen Finanzplanung abgeleitet werden. Sie ist deshalb die allgemein verbreitete Form und wird in der folgenden Übersicht dargestellt.

Übersicht: Grundaufbau der Kapitalflussrechnung, indirekte Methode (DRS 2)

Der ausführliche Beitrag zu diesem Thema: .

Fundstelle(n):
BAAAC-68704