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BFH  - IX R 64/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG 1997 § 10d Abs 1 S 1, EStG 1997 § 10d Abs 3

Rechtsfrage

Kann ein Verlustrücktrag auch nach einer bestandskräftigen Entscheidung über dessen Höhe im Abzugsjahr weiterhin bis zur Festsetzungsverjährung des Verlustentstehungsjahres unbegrenzt antragsmäßig erfolgen? Oder ist auch nach Einführung des gesonderten Verlustfeststellungsverfahrens über die Höhe eines Verlustrücktrags im Festsetzungsverfahren des Abzugsjahres zu entscheiden, so dass bei bestandskräftiger Ablehnung (Einspruchsentscheidung) ein Verlustabzug nicht mehr möglich ist?

Bestandskraft; Verlustentstehung; Verlustrücktrag

Fundstelle(n):
AAAAC-68697

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