Wie ist im Jahr der Firmengründung
eines Betriebs der ambulanten Krankenpflege die Zahl der Patienten i.S. des
§ 4 Nr. 16 Buchstabe e UStG
1993 zu ermitteln, für die die Sozialversicherungsträger
die Kosten übernehmen?
Ist der Zeitraum ab Beantragung der
kassenärztlichen Zulassung oder erst der Zeitraum ab Erteilung der
kassenärztlichen Zulassung zugrunde zu legen?
Nach Entscheidung des EuGH durch
wird
das Verfahren fortgeführt.
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