Verlustfeststellung bei Vorliegen eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids - 1. Kann auf einen Antrag im Jahr 2002 hin ein Verlust gem. § 17 EStG aus Bürgschaftsübernahmen nachträglich auf den festgestellt werden, obwohl der Einkommensteuerbescheid mit einem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte und ohne Einkünfte gem. § 17 EStG (die Steuerfestsetzung betrug 0 DM) bereits bestandskräftig ist - 2. Verstoß gegen § 119 Nr. 1 FGO (Mitwirkung eines Richters am Arbeitsgericht als willkürliche und missbräuchliche Handhabung des Geschäftsverteilungsplans) und gegen § 119 Nr. 6 FGO als Verfahrensmängel?
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