Verfassungsmäßigkeit des
§ 34 EStG i.d.F.
des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (echte Rückwirkung
hinsichtlich der Fünftelregelung anstatt des halben Steuersatzes)
bezüglich einer im Jahr 1998 vereinbarten Entlassungsentschädigung,
die 1998 i.H.d. steuerfreien Anteils und im Übrigen im März 1999
ausgezahlt wurde.