Sind die Regelungen der
Mindestbesteuerung des
§ 2 Abs. 3 EStG
i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei sog. echten Verlusten aus Vermietung und
Verpachtung im Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß? Ist das
Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der
Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?
Verstößt diese Vorschrift gegen das Rechtsstaatsprinzip?
Das Verfahren ist bis zu einer
abschließenden Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 59/06
ausgesetzt (Beschluss vom ).
Das Verfahren IX R 66/06 wurde mit Beschluss vom wieder
aufgenommen.
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