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BFH  - IX R 65/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 10d Abs 3, AO § 171 Abs 3, BGB § 133, AO § 181 Abs 5

Rechtsfrage

1. Ist eine Einkommensteuererklärung, in welcher keine Einkünfte und keine anrechenbaren Steuerabzugsbeträge sondern lediglich Berufsausbildungskosten zum Verkehrsflugzeugführer in Unkenntnis des Klägers als Sonderausgaben erklärt wurden, in einen Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs umzudeuten, so dass die Feststellungsfrist bis zur Entscheidung über diesen Antrag nicht abläuft?

2. Darf ein Verlustfeststellungsbescheid noch erstmalig erlassen werden, obwohl die Einkommensteuer (0 DM) bereits bestandskräftig festgesetzt wurde und der Gesamtbetrag der Einkünfte positiv ist bzw. 0 DM beträgt?

Auslegung; Flugzeugführer; Gesamtbetrag der Einkünfte; Hemmung der Verjährung; Verlustfeststellung; Vorweggenommene Werbungskosten

Fundstelle(n):
ZAAAC-68560

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