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BFH  - IV R 56/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 129, AO § 164 Abs 2

Rechtsfrage

Kann ein Feststellungsbescheid nach § 129 AO i.V.m. § 164 Abs. 2 AO berichtigt werden, wenn die Anordnung des Vorbehalts der Nachprüfung unterblieben ist? Gehören zu dem einem unvoreingenommenen Dritten offen zu legenden Sachverhalt i.S. des § 129 AO auch die internen Arbeitsanweisungen?

Berichtigung; Dritter; Feststellungsbescheid; Vorbehalt der Nachprüfung

Fundstelle(n):
FAAAC-68545

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