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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 253/05

Gesetze: EStG § 9

Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei Wohnung im Elternhaus und doppelt so großer Wohnung am Beschäftigungsort

Leitsatz

Ein allein stehender Steuerpflichtiger hat seinen Haupthausstand am Beschäftigungsort, wenn er dort über eine adäquate, doppelt so große Wohnung verfügt wie am Heimatort und sich die dortige Wohnung im Elternhaus befindet.

Fundstelle(n):
SAAAC-68490

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