Bewertung der privaten Fahrzeugnutzung in Form verdeckter Gewinnausschüttung
Zuzahlungen des Gesellschafters
Widerspruchsfreie Rechtsanwendung auf Ebene von Gesellschaft und Gesellschafter
Leitsatz
1. § 8 Abs. 2 EStG ist in Anlehnung an die Entstehungsgeschichte der Norm teleologisch auf die Bewertung der privaten Mitbenutzung
eines Arbeitgeber-Kfz durch einen Arbeitnehmer zu begrenzen. Sie erfasst nicht die Bewertung der Kfz-Nutzung in Form einer
verdeckten Gewinnausschüttung (vGA).
2. Nach dem Gebot der in sich widerspruchsfreien Rechtsanwendung in unterschiedlichen Rechtsgebieten können als vGA nach §
20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG beim Gesellschafter nur solche Beträge angesetzt werden, die bei der Gesellschaft als vGA festgesetzt
worden sind oder als solche festzusetzen wären. Eine Pkw-Überlassung, die – weil gesellschaftsvertraglich veranlasst – als
vGA zu qualifizieren ist, ist auch in der Einkommensteuer mit den fraglichen Werten anzusetzen. Beträge, die dem Gesellschafter
für die private Fahrzeugnutzung in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt wurden, sind dabei von der vGA in Abzug zu bringen.
3. § 8 Abs. 2 S. 2 KStG soll verhindern, dass das körperschaftsteuerliche Einkommen durch unangemessene Vereinbarungen geschmälert
wird. Die Vorschrift enthält eine spezielle Ausprägung des § 42 AO, auf den bei der Ausfüllung des Begriffs der vGA daher
lückenfüllend zurückzugreifen ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 390 Nr. 5 NAAAC-68483
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