AfA-Bemessungsgrundlage für eine ehemalige
Altenteilerwohnung, die nach erfolgsneutraler Entnahme und einigen Jahren
Leerstand vermietet wird
Leitsatz
Bemessungsgrundlage der Absetzungen
für Abnutzung einer ehemaligen Altenteilerwohnung, die nach
erfolgsneutraler Entnahme aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen
und einigen Jahren Leerstand zur Erzielung privater Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung genutzt wird, sind die ursprünglichen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bereits in Anspruch
genommenen AfA, also der Buchwert. Eine „Einlage” der Wohnung in
die Einkunftssphäre zum Teilwert kommt auch dann nicht in Betracht, wenn
der Leerstand die Dreijahresfrist des
§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG
überschritten hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAC-68476
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