Erfüllung der Verbleibensvoraussetzung des § 2 Nr. 2 FördG bei abwickelnder Tätigkeit nach Kanzleiveräußerung
Leitsatz
1. Die für Praxiseinrichtungsgegenstände einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferpraxis nach § 4 Abs. 2 FörG gewinnmindernd
berücksichtigte Sonderabschreibung ist rückgängig zu machen, wenn der Praxisinhaber nach Abschluss eines Praxisübertragungsvertrags
– unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe der Praxis – keine eigene aktiv werbende Betriebsstätte mehr unterhält
und der Dreijahreszeitraum des § 2 Nr. 2 FördG zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist.
2. Die Annahme einer – aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmenden – Betriebsstätte i.S.v. § 2 Nr. 2 FördG scheidet aus, wenn
nach Abschluss eines Praxisübergabevertrags die Tätigkeit des bisherigen Praxisinhabers lediglich auf eine Abwicklung des
bisherigen Praxisbetriebs sowie auf die reibungslose Überleitung der Mandate auf den Praxiserwerber gerichtet ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAC-68474
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