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Behandlung von Werklieferungen ausländischer Unternehmer in der Schweiz
Das Mehrwertsteuergesetz der Schweiz orientiert sich über weite Strecken an der EU-MwSt-Richtlinie. Dennoch bestehen trotz vermeintlicher Übereinstimmung signifikante Unterschiede, die in der Praxis oft erst mit mehrjähriger Verzögerung anlässlich einer Revision durch die Schweizer Mehrwertsteuerbehörde zu Tage treten und nicht selten erhebliche Steuernachforderungen zur Folge haben.
Der vorliegende Beitrag erläutert einen häufigen Sachverhalt, dessen mehrwertsteuerliche Beurteilung für EU-Unternehmer erfahrungsgemäß schwer nachvollziehbar ist. Er erläutert Möglichkeiten zur Minimierung des administrativen Aufwandes. Es handelt sich um werkvertragliche Lieferungen (oder kurz: Werklieferungen) in der Schweiz.
I. Besteuerungsgrundlagen
1. Besteuerungsvoraussetzungen
Werkvertragliche Lieferungen unterliegen gem. Art. 6 Abs. 2 Buchst. a MWSTG i. V. mit Art. 5 Buchst. a MWSTG der Mehrwertsteuer (dem Regelsteuersatz von derzeit 7,6 %), wenn sie durch steuerpflichtige Personen im Inland erbracht werden.
Von einer werkvertraglichen Lieferung wird gesprochen, wenn der Unternehmer im Rahmen eines Werkvertrages nach Art. 363 ff. des Obligationenrechts (des S...