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Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Frankreich
Mit dem Gesetz zur Förderung der Arbeit, der Arbeitsplatzbeschaffung und der Kaufkraft vom („TEPA“) sind auch in Frankreich alle ab diesem Zeitpunkt von überlebenden Ehegatten und Lebenspartnern i. S. des „PACS“ durch Erbfall erworbene Vermögensgegenstände grundsätzlich und in voller Höhe steuerbefreit. Bei Übertragung von Unternehmensvermögen ist insbesondere bemerkenswert, dass die französische Erbschaftsteuer als Betriebsausgabe im Rahmen der Einkommensteuer des Erwerbers abgezogen werden kann, wenn Einzelunternehmen vererbt werden. Im Folgenden soll die Erbschaftsbesteuerung insbesondere bei Übertragung von gewerblichen/freiberuflichen und inländischen Unternehmensvermögen – ohne Immobilien – auf natürliche Personen näher betrachtet werden. Dabei wird zuerst auf Grundlagen eingegangen, um anschließend die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und des Steuertarifs sowie Zahlungsmodalitäten zu erläutern. Anhand eines Beispiels werden abschließend die derzeitigen erbschaftsteuerlichen Auswirkungen bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Frankreich dargestellt. S. 84
I. Grundlagen
1. Steuerpflicht
Die erbfallbedingte Übertragung von in Fran...