Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gewährung des erhöhten Freibetrags bei Betriebsveräußerung
Auch nach Neufassung durch das Jahressteuergesetz 1996 kann der Freibetrag des § 16 Abs. 4 EStG nur gewährt werden, wenn der Veräußerer das 55. Lebensjahr bereits im Zeitpunkt der Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils vollendet hat (Bezug: § 16 Abs. 4 EStG).
Praxishinweise: Maßgebend für die Gewährung des Freibetrags ist nach Ansicht des BFH der Zeitpunkt der Veräußerung. Der nicht eindeutige Wortlaut der Vorschrift lässt zwar auch die Auslegung zu, dass auf die Verhältnisse am Ende des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahres) abzustellen ist, doch zeigt die Entstehungsgeschichte, dass eine Änderung der zeitlichen Anknüpfung an das Alter im Zeitpunkt der Veräußerung nicht beabsichtigt war. Auch die alternativ geforderte Voraussetzung (dauernde Berufsunfähigkeit) spricht...