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Auflösung einer Ansparrücklage im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe
(1) Der Ertrag aus einer im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe vollzogenen Auflösung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG erhöht gem. NWB NAAAC-53196 (BFH/NV 2007 S. 1862) grundsätzlich den steuerbegünstigten Betriebsveräußerungs- oder Be triebsaufgabegewinn (Anschluss an , BStBl 2005 II S. 596 = Kurzinfo StuB 2005 S. 231, und , BFH/NV 2005 S. 845 = Kurzinfo StuB 2005 S. 680). (2) Der Stpfl. kann eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG nicht mehr bilden, wenn er im Zeitpunkt der Einreichung des entsprechenden Jahresabschlusses bei der Finanzbehörde bereits den Entschluss gefasst hatte, seinen Betrieb zu veräußern oder aufzugeben. Ob Letzteres zutrifft, ist Tatfrage, deren Aufklärung und Beurteilung ...