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Chancen und Risiken steuerneutraler Realteilung mittelständischer Unternehmen
Folgewirkungen einer Realteilung im Verkehrsteuerrecht
Mit dem Rechtsvorgang einer ertragsteuerlichen Realteilung geht zwangsläufig und eigentlich immer ein Vorgang der Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern bzw. Teilbetrieben (etc.) einher. Dies impliziert aber – je nach Anwendungsbereich der einzelgesetzlichen Regelungen – steuerliche Folgewirkungen bei anderen Steuerarten, die nicht gänzlich unbeachtet bleiben dürfen. Die ertragsteuerlichen Folgen hat der Autor bereits in seinem Beitrag in StuB 24/2007 ausführlich dargestellt . Der realteilende Vorgang des Wirtschaftslebens betrifft dabei in erster Linie die allgemeinen und speziellen Verkehrsteuern, die gewissermaßen als Folgewirkung des Realteilungsvorgang in der Tatbestandserfüllung angesprochen werden. Neben der Umsatzsteuer als allgemeine Verkehrsteuer (in juristischer Betrachtungsweise) sind auch die speziellen Verkehrsteuern, insbesondere die Grunderwerbsteuer und (bei weiter Auslegung) auch die Erbschaftsteuer betroffen. Übrige Anwendungsfälle der Verkehrsteuern im Bereich der Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer sowie z. B. Rennwett- und Lotteriesteuer sind dabei im Allgemeinen eher zufälliger Natur und können hier unbeachtet bleiben. ...