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Sozialrecht | Belegungspflicht für Sozialeinrichtungen ist verfassungsgemäß
Fördert ein Bundesland vollstationäre Einrichtungen der Altenpflege (hier mit bis zu 90 % der Investitionen), darf es die Heimträger im Gegenzug gesetzlich verpflichten, freie Heimplätze mit sozial Bedürftigen zu belegen. Durch das Belegungsrecht des Staats werde gewährleistet, dass öffentlich geförderte Pflegeheimplätze vorrangig sozial schwachen Menschen zugute kommen. Demgegenüber kommt dem Eigentumsgrundrecht des Heimträgers geringeres Gewicht zu, zumal dessen Eigentumsposition angesichts der staatlichen Förderung nur zu einem geringen Teil auf eigene Leistungen zurückgeht. Dies sei kein Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit, weil sich die Institution in Kenntnis der Auflagen für die Inanspruchnahme staatlicher Mittel entschieden hatte. Die Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Heimträ...