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BFH 19.12.2007 IX B 219/07, NWB 4/2008 S. 20

Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht zweifelhaft

Nach dem NWB JAAAC-68146 ist die Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i. d. F. ab 1999 nicht zweifelhaft. – Anmerkung: Der im Aussetzungsverfahren zu den Streitjahren (1999 und 2000) ergangene Beschluss verdeutlicht nochmals die Beurteilung der mehrfach geänderten Rechtslage zur Besteuerung privater Veräußerungsgewinne. Danach bewirkt die Einführung des Kontenabrufverfahrens zum den Wegfall des normativen, strukturellen Vollzugsdefizits bei der Erfassung der Veräußerungsgewinne, die nun auch soweit rückwirkend im Rahmen der Festsetzungsfrist zu erfassen sind, als keine Nichtigkeitserklärung durch das BVerfG entgegensteht. Das BVerfG aber hat die Nichtigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 festgestellt (, BStBl 2005 II S. 56, 62).