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Einkommensteuer | Finanzinnovationen – Ertragsermittlung bei Investmentvermögen
Im Jahr 2006 hat der BFH in mehreren Entscheidungen zu Einzelfragen bei der Besteuerung von Finanzinnovationen Stellung genommen. Das (BStBl 2007 I S. 548) regelt die Anwendung der Urteile bei der Erhebung der Kapitalertragsteuer und bei der Einkommensteuerveranlagung. Zur Ermittlung der Kapitalerträge auf der Ebene von Investmentvermögen enthält das BMF-Schreiben keine Ausführungen. Da es sich bei Investmentvermögen regelmäßig um Fälle mit erheblicher steuerlicher Auswirkung handelt, ist die BFH-Rechtsprechung hinsichtlich der Ertragsermittlung uneingeschränkt anzuwenden ( NWB TAAAC-66809).