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Vermietung einer Ferienwohnung bei längeren Verlustzeiträumen
Bei der Vermietung einer Ferienwohnung und längeren Verlustzeiträumen kann grundsätzlich nur dann von der Absicht, insgesamt einen Einnahmenüberschuß zu erzielen, ausgegangen werden, wenn die Wohnung – bis auf die üblichen Leerstandszeiten – über das ganze Jahr mit ortsüblichen Vermietungszeiten an wechselnde Feriengäste vermietet wird. Ortsübliche Vermietungszeiten sind solche, die anhand allgemein statistischer Erhebungen für den entsprechenden Ort und vergleichbare Wohnungen oder anhand konkreter objektbezogener Daten des Steuerpflichtigen aus der Vermietung vergleichbarer Objekte ermittelt werden können. Unterschreitet eine Ferienwohnung die ortsüblichen Vermietungszeiten, ist die Überschußerzielungsabsicht anhand einer überschlägigen Betrachtung der bisherigen Verlustsituation und des...