Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzenzusammenhang und Änderung bestandskräftiger Bescheide
Die Korrektur eines Wertansatzes des Betriebsvermögens am Schluss des Wirtschaftsjahrs stellt hinsichtlich der Veranlagung für das Folgejahr ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs steht der Durchbrechung der Bestandskraft im Rahmen der Korrektur nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nicht entgegen.