Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV
Spendenaktion für Unwetteropfer in Teilen Ober- und Unterfrankens sowie Ober- und Niederbayerns im Juli 2007
Für Zuwendungen zur Hilfe für die Opfer des Unwetters im Juli 2007 in den o.g. Gebieten wurden folgende Sonderkonten eingerichtet:
Vom Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Erlangen-Höchstadt e.V. und den AWO Ortsvereinen Bubenreuth, Baiersdorf und Möhrendorf
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen
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Konto-Nr. | 24976 |
Bankleitzahl: | 763 500 00 |
Stichwort: | „Hochwasser” |
Vom Landkreis Erlangen-Höchstadt
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen
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Konto-Nr.: | 55555 |
Bankleitzahl: | 763 500 00 |
Zur Erleichterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit wird für Zuwendungen, die zur Hilfe für die Betroffenen im Rahmen des o.g. Spendenaufrufs geleistet werden, der vereinfachte Zuwendungsnachweis gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV zugelassen. Hiernach genügt als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum auf die o.g. Konten eingezahlt wurden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Auf die wird hingewiesen.
Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder. Er ist zur Aufnahme in die Einkommensteuer-Kartei der Oberfinanzdirektion bestimmt.
Finanzministerium Baden-Württemberg v. - 3 - S 2223/178
Fundstelle(n):
EAAAC-68152