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FG München Urteil v. - 6 K 2678/06

Gesetze: AO § 69, AO § 166

Haftung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

Leitsatz

Läßt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dessen Vertretungsbefugnis nicht erloschen ist, Steuerbescheide der GmbH vor Eröffnung des Insolvenzverfahren bestandskräftig werden, kann er mit Einwendungen gegen Grund und Höhe des Steueranspruchs wegen § 166 AO nicht mehr gehört werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAC-67882

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