Keine Kettenschenkung bei vorgegebener Weitergabeverpflichtung
Leitsatz
Ergibt sich aus dem Abschluss zweier aufeinander abgestimmter Schenkungsverträge sowie den sonstigen Umständen, dass die zunächst
beschenkte Person das Erhaltene nach dem vom Willen aller Beteiligten getragenen Gesamtplan als bloße Durchgangs- oder Mittelsperson
ohne eigene Entscheidungsmöglichkeit in vollem Umfang an einen Dritten weiterzugeben hat, liegt schenkungssteuerrechtlich
keine Kettenschenkung, sondern nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden unmittelbar an den Dritten vor (Anschluss
an , BStBl. II 1994, 128).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 472 Nr. 6 KÖSDI 2008 S. 16014 Nr. 5 UVR 2008 S. 170 Nr. 6 SAAAC-67868
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