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BBEV Nr. 2 vom

Sind Verluste aus dem Verfall von Optionen steuerlich anzuerkennen?

von Martin L. Haisch, London

Mit Urteil v. hat das FG Niedersachsen als viertes Finanzgericht entschieden, dass Privatanleger Verluste aus dem Verfall von Optionen innerhalb der Jahresfrist mit Gewinnen aus privaten Spekulationsgeschäften verrechnen können (, n.v. NWB YAAAC-65883). Es hat damit gleichzeitig der Finanzverwaltung eine Absage erteilt, die solche Verluste derzeit steuerlich nicht anerkennt (, BStBl I S. 986, Tz. 18 und 23). Nunmehr hat der BFH das letzte Wort (Revisionen gegen das , a. a. O. unter Az. IX R 69/07 und gegen das , NWB CAAAB-76918 unter Az. IX R 11/06).

I. Sachverhalt

Der Stpfl. erwarb im VZ 2002 Optionen auf verschiedene DAX-Aktien zu Anschaffungskosten von insgesamt 45.819,21 €. Die Optionen ließ der Stpfl. alle verfallen, weil der Markt sich gegen ihn entwickelt hatte. Der Verfall ereignete sich dabei jeweils innerhalb eines Jahres ab Erwerb der Optionen im VZ 2002 und 2003. Die Verluste aus dem Verfall der Optionen machte der Stpfl. geltend. Das FA erk...