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BFH  - II R 38/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, ErbStG § 10 Abs 3, ErbStG § 10 Abs 1 S 1, AO § 182 Abs 1, BewG § 138 Abs 5

Rechtsfrage

1. Sind die vom Hofnacherben vor Eintritt der Hofnacherbfolge auf seine Kosten an Wohnungen durchgeführten Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen aufgrund eines latenten Bereicherungsanspruchs gegen die Hofvorerbin als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG oder alternativ, aufgrund einer ausgeblendeten Konfusion wie Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 3 ErbStG abzugsfähig?

2. Verstößt die Erbschaftsteuer, die der Hofnacherbe auf die von ihm selbst geschaffenen Vermögenswerte entrichtet, gegen den Bereicherungsgrundsatz (§ 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG) sowie gegen den Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit?

3. Kommt den für erbschaftsteuerliche Zwecke festgestellten Werten (§ 138 BewG) auch eine Bindungswirkung hinsichtlich des Umfangs des erbschaftsteuerrechtlichen Nachlasses zu?

Bedarfsbewertung; Bereicherung; Bindung; Erbschaftsteuer; Nachlassverbindlichkeit

Fundstelle(n):
TAAAC-67713

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