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Besteuerung von Dividenden im Organschaftskonzern
Körperschaft- und gewerbesteuerliche Auswirkungen beim Bezug von Dividenden
Im Organschaftskonzern ist die steuerliche Beurteilung von Dividenden und damit zusammenhängender Aufwendungen durch die körperschaftsteuerliche Bruttomethode im Wechselspiel mit den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften geprägt. Der folgende Beitrag erläutert in einem ersten Teil die Besonderheiten beim Bezug von Dividenden durch eine Organgesellschaft. In einem zweiten Teil werden die gewerbesteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Auswirkungen zeitraumbezogen dargestellt.
Körperschaftsteuer
Für den Dividendenbezug einer Organgesellschaft gilt ab Veranlagungszeitraum 2001 die sog. Bruttomethode des § 15 Nr. 2 KStG. Gegenstand der Bruttomethode ist die „technische” Verlagerung der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 1 KStG und damit zusammenhängender Ausgabenabzugsverbote auf die Organträgerebene.
Dividenden
Die Bruttomethode bewirkt, dass Dividenden bei der Einkommensermittlung der Organgesellschaft zunächst steuerpflichtig sind. Erst nach Zusammenrechnung der eigenständigen Körperschaftsteuer-Einkommen werden Dividenden der Organgesellschaft beim Organträger steuerfrei gestellt.
Betriebsausgaben
Die Bruttomethode bewirkt weiter, dass Aufwendungen im Zusammenhang...