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FG Düsseldorf 28.06.2007 11 V 1910/07 A (BG), NWB direkt 3/2008 S. 11

Grundsteuer: Steuerbefreiung für Religionsgemeinschaft

Die Grundsteuerbefreiungsvorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 GrStG, nach der es allein bei jüdischen Kultusgemeinden nicht auf den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ankommt, ist weder auslegungs- noch analogiefähig. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Sie stellt eine historisch gerechtfertigte Differenzierung dar. Die Grundsteuerbefreiung kann im Verfahren gegen den Einheitswertbescheid geltend gemacht werden, wenn die Finanzbehörde nicht ausdrücklich die Entscheidung über grundsteuerrechtliche Fragen dem Steuermessbetragsverfahren vorbehalten hat.