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FG Münster 18.11.2005 11 K 3561/04 E, NWB direkt 3/2008 S. 3

Rechtmäßigkeit eines geänderten Grunderwerbsteuerbescheids

Erlässt das FA gegenüber einer Fondsgesellschaft unter ihrer alten Firma einen nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO geänderten GrESt-Bescheid, nach dem ihm bekannt geworden ist, dass ein einheitliches Vertragswerk vorliegt und erhebt die Fondsgesellschaft in ihrem hiergegen gerichteten Einspruch nur materiell-rechtliche Einwendungen, ist die Aufhebung des Änderungsbescheids, die aus formalen Gründen wegen einer angenommenen unwirksamen Bekanntgabe erfolgt, ohne dass dies für die Bescheidempfängerin auch nur ansatzweise erkennbar ist, als Abhilfebescheid zu verstehen, mit dem das FA dem Einspruch gegen den Änderungsbescheid in der Sache entsprochen hat. Danach ist der vom FA erlassene, erneut auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gestützte Änderungsbescheid, der inhaltlich mit dem aufgehobenen Bescheid übereinstimmt, aufzuheben, weil die für den Erlass ...