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Vorgezogener Stichtag bei Spezialfonds
Grundsätzlich wird die Abgeltungsteuer erst ab dem auf Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren erhoben, die nach diesem Zeitpunkt erworben werden. Durch § 18S. 121 Abs. 2a InvStG i. d. F. des JStG 2008 wurde allerdings für bestimmte in- und ausländische Spezialfonds und bestimmte Fondsarten, die eine besondere Qualifikation des Privatanlegers oder/und eine Mindestanlagesumme von 100 000 € voraussetzen, der Stichtag für den Altbestandsschutz auf dem vorverlegt.