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Einkommensteuer | Zuordnung der Steuerberatungskosten zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der Lebensführung
Mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v. 22. 12. 2005 (BStBl 2006 I S. 79) wurde die Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2006 aufgehoben. Das BMF hat jetzt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben v. 21. 12. 2007 - IV B 2 - S 2144/07/0002 NWB ZAAAC-66820 zur Zuordnung der Steuerberatungskosten zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der Lebensführung Stellung genommen.