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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 2236/04 EFG 2008 S. 393 Nr. 5

Gesetze: ErbStG § 7, ErbStG § 9

Schenkung einer „Besserungsabrede-Forderung”

Leitsatz

Bei Schenkung einer Forderung, für die eine Besserungsabrede besteht, tritt die „Bereicherung” i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu dem Zeitpunkt ein, in dem die Forderung wieder werthaltig wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2008 S. 897 Nr. 17
DStRE 2008 S. 1143 Nr. 18
EFG 2008 S. 393 Nr. 5
UVR 2008 S. 71 Nr. 3
SAAAC-67346

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