Kann ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid nach § 174 Abs. 3 AO geändert werden, wenn das FA die Besteuerung stiller Reserven bei der Übertragung von Betriebsvermögen einer Personengesellschaft auf eine GmbH & Co. GbR mbH zunächst unterlassen hat, weil es die übernehmende GbR mbH als gewerblich geprägte Personengesellschaft eingestuft hatte und sich diese Annahme nachträglich aufgrund des (BGHZ 142, 315) als unrichtig herausstellt und das FA nunmehr von einer Entnahme ausgeht?
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