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Die Bilanzierung latenter Steuern bei der Währungsumrechnung nach IFRS
In einem Konzernabschluss nach IFRS werden die Vermögenswerte und Schulden unabhängig von den nationalen Methoden der steuerrechtlichen Gewinnermittlung bewertet, um die Informationsbedürfnisse der Kapitalmarktteilnehmer zu befriedigen. Die im Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden sind nach den Bilanzierungsvorschriften des IASB angesetzt und bewertet, die vom jeweiligen nationalen Bilanzsteuerrecht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen grundlegend abweichen. Von einem Konzernabschluss nach IFRS kann also nicht auf die steuerliche Situation der Unternehmensgruppe geschlossen werden. Der IASB verpflichtet daher den Bilanzierenden zum Ansatz latenter Steuern als Korrektiv zu der von der IFRS-Bilanzierung losgelösten Besteuerung. Auf der Aktivseite der Bilanz sollen die latenten steuerlichen Ansprüche und auf der Passivseite die latenten steuerlichen Schulden gezeigt werden, um den Einblick in die Vermögens- und Schuldenlage des Konzerns zu verbessern .
Der IASB folgt bei der Währungsumrechnung nach IAS 21 dem Konzept der funktionalen Währung und unterscheidet zwischen unselbständigen, in den Konzern ...